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Förderung für (E)-Lastenräder in Deutschland
Entdecke hier die verschiedenen Fördermöglichkeiten für E-Bikes, E-Roller, Lastenräder, E-Lastenräder und Cargobikes. Du bist freiberuflich tätig, Teil eines Unternehmens, einer Hochschule, eines Krankenhauses oder einer Kommune? Entscheide dich für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel und freue dich über die Unterstützung vom Land Baden-Württemberg.
Neu hinzugekommen ist die Förderung für junge Leute zwischen dem Alter von 15 und 21.
Förderung in Bundesländern, Kommunen und Städten
Neben dem Bund und den Bundesländern fördern auch viele Kommunen und Städte wie Friedrichshafen, Ravensburg, Lindau, München, Stuttgart oder Heidelberg den Kauf eines (E)-Lastenrades.
Eine Übersicht über alle Institutionen du hier.
Förderung für Junge Leute in Baden-Württemberg
Gerade im Alter zwischen 15 und 21 entscheiden sich viele junge Menschen für ein eigenes Fortbewegungsmittel wie z. B. den Roller oder das Auto. Die Förderung soll hier eingreifen und die Zielgruppe bei der Entscheidung für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel wie z. B. einen E-Roller oder ein Pedelec finanziell unterstützen.
Weitere Informationen sowie den Antrag findest du hier.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antragsberechtigte sind:
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften)
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
- Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen und Vereine (e.V.) sowie Verbände und Weitere
Mit der ab dem 1. März 2021 geltenden E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden die Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger gesenkt. Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Unter anderem wurde die Vorgabe für die Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von 150 kg auf 120 kg gesenkt. Die Anforderung, dass das E-Lastenrad ein Transportvolumen von mindestens 1 m3 bieten muss, wurde durch eine leichtere Vorgabe ersetzt: Für die Förderfähigkeit muss das Lastenfahrrad lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Förderanträge können ab dem 1. März gestellt werden. Das BAFA stellt auch für dieses Förderprogramm ein elektronisches Portal zur Verfügung. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Dem Förderantrag muss ein Angebot für das entsprechende E-Lastenfahrrad beigefügt werden. Anders als bei anderen Förderprogrammen müssen Antragstellende mit der Bestellung des E-Lastenfahrrades warten, bis sie den Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Erst danach darf der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Bestellung ausgelöst werden.
Bei dem E-Bike bzw. Anhänger muss es sich um eine fabrikneue Anlage in Serienfertigung handeln.
Ausführliche Informationen findest du hier.
Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Das Programm der Aktion Mensch "Barrierefreiheit für alle" stellt im Rahmen seiner Mikroförderungen Mittel von bis zu 5.000,00€ bereit, um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, den Zugang zu modernen und barrierefreien Fortbewegungsmitteln zu erleichtern. Förderbar sind E-Lastenräder mit einem Antrieb von bis zu 25km/h, die speziell für die Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert sind. Der Antrag muss von einer gemeinnützigen Organisation gestellt werden, die sich nachweislich aktiv für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
Weitere Informationen sowie den Antrag findest du hier.