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Förderung für (E)-Lastenräder in Deutschland
Entdecken Sie hier die verschiedenen Fördermöglichkeiten für E-Bikes, E-Roller, Lastenräder, E-Lastenräder und Cargobikes. Sie sind ein Unternehmen, freiberuflich tätig, eine Hochschule, ein Krankenhaus oder Kommune? Dann sollten Sie sich die Förderung nicht verpassen. Entscheiden Sie sich für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel und freuen Sie sich über die Unterstützung vom Land Baden-Württemberg. Neu hinzugekommen ist die Förderung für junge Leute zwischen dem Alter von 15 und 21.


Förderung in Bundesländern, Kommunen und Städten
Neben dem Bund und den Bundesländern fördern auch viele Kommunen und Städte wie Friedrichshafen, Lindau, München, Stuttgart oder Heidelberg den Kauf eines (E)-Lastenrades.
Eine Übersicht über alle Institutionen finden Sie hier.


NEU: Förderung für Junge Leute in Baden-Württemberg
Gerade im Alter zwischen 15 und 21 entscheiden sich viele junge Menschen für ein eigenes Fortbewegungsmittel wie z. B. den Roller oder das Auto. Die Förderung soll hier eingreifen und die Zielgruppe bei der Entscheidung für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel wie z. B. einen E-Roller oder ein Pedelec finanziell unterstützen.
Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antragsberechtigte sind:
Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften)
Freiberuflich Tätige
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen und Vereine (e.V.) sowie Verbände und Weitere
Mit der ab dem 1. März 2021 geltenden E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden die Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger gesenkt. Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Unter anderem wurde die Vorgabe für die Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von 150 kg auf 120 kg gesenkt. Die Anforderung, dass das E-Lastenrad ein Transportvolumen von mindestens 1 m3 bieten muss, wurde durch eine leichtere Vorgabe ersetzt: Für die Förderfähigkeit muss das Lastenfahrrad lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Förderanträge können ab dem 1. März gestellt werden. Das BAFA stellt auch für dieses Förderprogramm ein elektronisches Portal zur Verfügung. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Dem Förderantrag muss ein Angebot für das entsprechende E-Lastenfahrrad beigefügt werden. Anders als bei anderen Förderprogrammen müssen Antragstellende mit der Bestellung des E-Lastenfahrrades warten, bis sie den Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Erst danach darf der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Bestellung ausgelöst werden.
Bei dem E-Bike bzw. Anhänger muss es sich um eine fabrikneue Anlage in Serienfertigung handeln.
Den Antrag finden Sie hier
Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Antragsberechtigte sind:
Unternehmen
Körperschaften des privaten Rechts
Freiberufler
gemeinnützige Organisationen
Kommunen
Gefördert werden neue Elektro-Lastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder ein neuer Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder.
Die Nutzung muss gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal sein.
Die Fördersätze betragen 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Rad.
Den Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.