Unsere Online Leasing Partner
Beim Fahrrad- und E-Bike Leasing haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, kostengünstig ein Dienstfahrrad über den Arbeitgeber zu beziehen. Dieses darf auch jederzeit privat genutzt werden. Wie auch beim Auto Leasing hat der Arbeitnehmer einen großen steuerlichen Vorteil, der sich aus der allgemeinen Dienstwagen-Regelung ergibt. Vertraglich gesehen ist der Arbeitgeber beim Bikeleasing immer der Leasingnehmer und überlässt dann seinem Mitarbeiter das Rad zur Nutzung. "Bezahlt" wird das Dienstrad vom Arbeitnehmer durch die sogenannte Gehaltsumwandlung, d.h. ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug umgewandelt. Wir von Fahrradlagerverkauf kooperieren mit nahezu allen bekannten Leasing-Anbietern und können dir vielfältige Angebote unterbreiten. Unser Leasing Experte steht dabei in direktem Kontakt zu jedem Leasing-Partner, sodass wir immer schnellstmöglich auf deine Fragen oder Probleme reagieren können. Hast du Interesse am Fahrradleasing? Dann wende dich direkt über das Kontaktformular an unsere Leasing-Experten.
HINWEIS: Für reduzierte Fahrräder und E-Bikes wird beim Leasing ein zusätzlicher Aufschlag von 6% erhoben. Der UVP wird dabei nicht überschritten.
Der Aufschlag wird nach Eingang und Bearbeitung der Bestellung berechnet. Der angepasste Preis des Leasing-Bikes ist anschließend im Angebot im jeweiligen Leasing-Portal ersichtlich.
Diese Gebühren dienen der Abdeckung variierender Leasingkosten sowie der Bearbeitung und administrativen Verwaltung des Leasingvertrages. Das mitbestellte Zubehör ist davon nicht betroffen.